Clever sparen und Geld anlegen – entdecken Sie die Welt der Börse, erhalten Sie Tipps für Ihr erstes Gehalt oder nutzen Sie den Budgetplaner.
In der Ausbildung den finanziellen Überblick behalten und im Alltag clevere Spartipps umsetzen. Entdecken Sie Sparpotential mit den Ratgebern von Ihrer Sparkasse. So haben Sie Ihr Budget und Ihre Ausgaben in der Ausbildung immer im Blick.
Mit dem Start in die Ausbildung gibt es einiges zu organisieren – Sie stehen auf eigenen Beinen und der Weg in die finanzielle Selbstständigkeit beginnt. Hier finden Sie wertvolle Finanztipps und Ratgeber speziell für Auszubildende.
Je selbstständiger Sie werden, desto mehr wollen Sie sich mit den eigenen Finanzen auseinandersetzen. Es ist nicht einfach sich im Dschungel der Finanzwelt zurechtzufinden. Wir liefern gerne einige Antworten.
Das Lexikon für die wichtigsten Begriffe in der Finanzwelt.
Ob Girokonto oder Kreditkarte: Die Sparkasse bietet spezielle Angebote für Auszubildende. Bei Ihrem Karrierestart unterstützt Sie Ihre Sparkasse in allen Finanzfragen.
Die Mastercard Gold (Kreditkarte)1 ist weltweit ein gern gesehenes Zahlungsmittel und vereint Komfort mit Sicherheit:
Die Mastercard Standard (Kreditkarte)1 bietet durch den kostenfreien Internetkäuferschutz noch mehr Sicherheit beim Online-Shopping.
Erledigen Sie bequem Ihre Finanzgeschäfte jederzeit und überall – mit dem Online-Banking Ihrer Sparkasse.
Banking jederzeit rund um die Uhr: Mit der App Sparkasse erledigen Sie Ihre Finanzgeschäfte bequem unterwegs von Ihrem Smartphone oder Tablet – inklusive Kontowecker, Geld senden6 und anfordern mit giropay | Kwitt und vielem mehr.
Mit giropay können Sie sicher online bezahlen sowie in Echtzeit Geld senden6 und anfordern. Bezahlen Sie online ohne Freischaltung mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings, mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card (Debitkarte) (girocard)1 in der App „Mobiles Bezahlen“ oder nutzen Sie dafür Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort – so oder so profitieren Sie von unserem Käuferschutz mit Geld-zurück-Garantie.
Die Funktion Geld-Senden ist ebenso komfortabel, denn Sie nutzen Ihr Handy und senden damit schnell und einfach Geld an Freunde, das direkt auf deren Girokonto landet. Übrigens: Mit giropay können Sie auch Geld anfordern. Sowohl von einzelnen Personen als auch von einer Gruppe, wenn Sie zum Beispiel die Kosten für ein gemeinsames Geschenk ausgelegt haben. Jetzt die App Sparkasse herunterladen und die Funktion unter giropay | Kwitt freischalten.
Jetzt auch mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte)1, Kreditkarte oder Kreditkarte Basis1 mobil bezahlen: Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android™-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter. Weitere Informationen unter www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.
1Sofern im Text von Sparkassen-Card (Debitkarte) und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
2Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Kreditkarte.
3Der monatliche Preis wird einmal jährlich belastet.
4Geldautomaten- und Netzbetreiber im Ausland können direkte Kundenentgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat.
5Nur bei teilnehmenden Instituten.
6Entspricht einer Überweisung nach standardisierter Zahlungskontenterminologie.
Sie verdienen nun Ihr erstes eigenes Geld. Jetzt ist es Zeit, mit der Vorsorge für später zu beginnen. Mit einem Sparplan bauen Sie die erste eiserne Reserve auf.
Nutzen Sie bereits in der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers – bis zu 480 Euro im Jahr sind möglich. Zusätzlich gibt Vater Staat noch etwas obendrauf. So bauen Sie schnell ein kleines Vermögen auf.
Mit einem Deka-FondsSparplan bauen Sie mit regelmäßigen Beträgen ab 25 Euro ein Vermögen auf. Dabei bestimmen Sie Ihr Spartempo selbst und bleiben immer flexibel. Schritt für Schritt erreichen Sie so Ihre Sparziele – gerade in Zeiten niedriger Zinsen.
Mit dem Start in den Job stellt sich die Frage, welche Versicherungen wichtig und sinnvoll sind. Zentrale Bausteine sind vor allem die folgenden Versicherungen.
Viele Schüler und Studenten wollen in den Sommerferien arbeiten oder neben ihrer Ausbildung noch jobben. Wer darf welchen Job machen? Und wie viel darf man verdienen, ohne Steuern zu zahlen?
Wer über 15 Jahre alt ist, darf während der Ferien ganztags arbeiten - allerdings höchstens vier Wochen im Jahr. Volljährige Schüler und Studenten dürfen bis zu drei Monate und maximal 70 Arbeitstage im Jahr jobben. Dann kann der Arbeitgeber den Ferienjob als sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung abrechnen.
Arbeitgeber müssen allen volljährigen Ferienjobbern den (Brutto-) Verdienst von mindestens 8,84 Euro pro Stunde zahlen.
Ja, der Arbeitgeber sollte hier aber zustimmen. Zudem ist es wichtig, dass auf die Arbeitszeit geachtet wird. Über 18-Jährige dürfen laut Gesetz 48 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Diese Zeit darf durch die Zeit der Ausbildung und dem Nebenjob gemeinsam nicht überschritten werden. Berufstätige dürfen bis zu 450 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zahlen zu müssen. Das gesamte Einkommen eines Nebenjobs darf die Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr grundsätzlich nicht übersteigen , das entspricht durchschnittlich 450 Euro pro Monat.
Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis zahlt man in der Regel keine Steuern. Meist übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent. Bei kurzfristigen Minijobs kann über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Bis zu 9.000 Euro im Jahr (Stand 2018) kann jeder steuerfrei verdienen.
Nein. Über den Betrieb sind Ferienjobber und Nebenjobs gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Hin- und Rückweg.
Grundsätzlich sollte jeder Ferien-, oder nebenberuflicher Jobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen und prüfen. Wenn es hakt, geben Gewerkschaften und Betriebsräte kostenlose Tipps.
Tatsächlich haben alle Ansprusch auf Urlaub: mindestens 20 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Jugendlichen Ferienjobbern steht nach dem Gesetz noch mehr Urlaub zu: 17-Jährigen mindestens 25 Werktage, 16-Jährigen 27 Werktage und 15-Jährigen 30 Werktage im Jahr.
Wer während seines Ferienjobs krank wird, bekommt weiter seinen Lohn. Achtung: Das gilt nur für den, der mindestens vier Wochen gejobbt hat und dann krank wird. Bei der Kündigung gelten die normalen gesetzlichen Regelungen. Wer früher als vereinbart kündigen will, kann einen Aufhebungsvertrag machen. Der Chef muss allerdings einverstanden sein.
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